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Pauschalangebote findet man mittlerweile in vielen Bereichen, sehr gerne werden inzwischen auch von einzelnen Trainer*innen und Coaches gebündelte Programme beworben, die als Komplettpaket gebucht werden können und auch als solche in Rechnung gestellt werden.
Die Kundschaft gibt damit den Großteil der Organisation und Vorbereitung ab, da wird Weiterbildung quasi zum Urlaub.
Doch für die Anbieter*innen bedeutet das schnell und meist ungewollt den Wechsel in eine ganz andere Branche, die auch ganz besondere rechtliche Rahmenbedingungen stellt: die Reiseveranstalterbranche. Aber Achtung: für Reiseveranstalter gelten sehr umfangreiche Haftungsregeln.
Rechtsanwalt Dr. Achim Zimmermann erläutert Ihnen in diesem Webinar, worauf Sie achten müssen, wenn Sie nicht in die Branche der Reiseveranstalter fallen möchten. Und was Sie erwartet, wenn Sie sich dafür entscheiden, als Reiseveranstalter Ihre Programme anzubieten.
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