Grundsätzlich ist jeder verpflichtet für Personen- oder Sachschäden, die während der beruflichen Tätigkeit oder in der Freizeit entstehen, finanziell aufzukommen.
Sind Sie in einem Verein aktiv, so ist dieser Bereich keinem der beiden Bereiche eindeutig zuzuordnen.
Vereine können ihre Aktivitäten als rechtlich eigenständiges Organ über eine Vereinshaftpflichtversicherung absichern.
Zum Beispiel Organisation und Durchführung von:
Versicherte Personen sind:
Ihr Verein findet bei der TRAINERversorgung e.V. auch Absicherungskonzepte für zum Beispiel folgende Fälle:
Diese Risiken können über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und/oder eine Organ- und Vorstandsversicherung (D&O Directors- and Officers) abgesichert werden.
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