Neues von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für Trainer, Berater und Coachs?
Manch einer verzweifelt schon an der Begrifflichkeit „Rentenversicherungspflicht für Trainer und Coachs“ und für viele sind die dort verankerten Regelungen auch nach wie vor ein Buch mit sieben Siegeln, welches ohne professionellen Beistand schnell zu bösen Überraschungen führen kann.
In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Trainer und Coachs, häufig durch die eigenen Auftraggeber, aufgefordert ein Statusfeststellungsverfahren bei der „Deutschen Rentenversicherung Bund“ anzustrengen.
Hierauf erhielten die Trainer und Coachs die Mitteilung, dass sie nach § 2, Satz 1, Nr. 9 (Selbständig mit nur einem Auftraggeber) nicht rentenversicherungspflichtig seien, sehr wohl aber nach § 2 Satz 1, Nr. 1 (lehrende Tätigkeit).
Nur wenige Tage später erhielten sie ein Schreiben, verbunden mit einer Nachzahlungsaufforderung bis hin zu 32.000,- Euro.
Tatsächlich sind wir an dieser Stelle sehr stolz darauf, dass unser Expertennetzwerk hier seinen ganzen Wert zeigen konnte, denn dank der Unterstützung konnten viele Trainer/innen und Coachs ihre Nachzahlungen reduzieren oder sogar ganz abwenden. In diesem Online-Vortrag erfahren Sie von der Expertin Edit Frater, 1. Vorsitzende der TRAINERversorgung e.V., wie die neuesten Entwicklungen aussehen. Sie verfügt über den Erfahrungsschatz aus inzwischen 17 Jahren Expertenpraxis zum Thema. Die Themen:
Dieser Vortrag findet in regelmäßigen Abständen statt:
Gern halten wir den Vortrag individuell für Sie in Ihrem Netzwerk oder om Rahmen einer Ausbildungsreihe. Sprechen Sie uns an.