Wer durch Krankheit oder Unfall für einige Zeit ausfällt, kann schnell zum Betreuungsfall werden. Leider besteht in Deutschland nicht automatisch die Möglichkeit, sich durch Ehepartner/innen oder Familienangehörige vertreten zu lassen. Das Betreuungsgericht bestellt einen gerichtlichen Betreuer.
90 Prozent der Erwachsenen haben keine rechtskonformen Vollmachten und Patientenverfügungen. Damit sind sie im Betreuungsfall fremdbestimmt.
Möchten Sie selbst bestimmen, wer über Ihr Vermögen, Ihre medizinischen Behandlungen und Ihr Unternehmen entscheidet?
Dann sorgen Sie für für rechtskonforme Vollmachten, mit denen Sie selbstbestimmt bleiben.
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
- Unternehmervollmacht
Das sind die vier Dokumente, die dafür sorgen, dass Sie selbst bestimmen wer für Sie entscheiden kann, wenn Sie auf Hilfe angewiesen sein sollten.
Über einen Kooperationspartner JURA DIREKT können wir Ihnen die rechtskonforme Einrichtung dieser Dokumente anbieten.
Die Kosten sind hier sehr viel niedriger als bei Notaren und Rechtsanwälten, außerdem werden die Dokumente auf dem neuesten rechtlichen Stand gehalten.
Als Mitglied der TRAINERversorgung e.V. erhalten Sie vergünstigte Konditionen.
Weitere Informationen finden Sie in dieser Präsentation zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
und auf der Homepage von JURA DIREKT.
Haben Sie Fragen zum Thema? Senden Sie uns gern eine Mail oder rufen Sie an unter 0221 - 8461960.
Berichte über Praxisbeispiele finden Sie über folgende YouTube-Links:
Video 1: JURA DIREKT Filmbeitrag Vollmachten, Testament und 24 Std Notfallhilfe https://www.youtube.com/watch?v=E3rCb4ZD60M
Video 2: Auswirkung fehlender Vollmachten – Lizensierter Film der JURA DIREKT – Erstellung durch Frankenfernsehn http://youtu.be/zYZ5KhPXDAI
Video 3: Frau Buntenschön https://www.youtube.com/watch?v=k1khVL9WtbU