Wer durch Krankheit oder Unfall für einige Zeit ausfällt, kann schnell zum Betreuungsfall werden. Leider besteht in Deutschland nicht automatisch die Möglichkeit, sich durch Ehepartner/innen oder Familienangehörige vertreten zu lassen. Das Betreuungsgericht bestellt einen gerichtlichen Betreuer.
90 Prozent der Erwachsenen haben keine rechtskonformen Vollmachten und Patientenverfügungen. Damit sind sie im Betreuungsfall fremdbestimmt.
Möchten Sie selbst bestimmen, wer über Ihr Vermögen, Ihre medizinischen Behandlungen und Ihr Unternehmen entscheidet?
Dann sorgen Sie für für rechtskonforme Vollmachten, mit denen Sie selbstbestimmt bleiben.
Das sind die vier Dokumente, die dafür sorgen, dass Sie selbst bestimmen wer für Sie entscheiden kann, wenn Sie auf Hilfe angewiesen sein sollten.
Über unseren Kooperationspartner JURA DIREKT können wir Ihnen die rechtskonforme Einrichtung dieser Dokumente anbieten.
Die Kosten sind hier sehr viel niedriger als bei Notaren und Rechtsanwälten, außerdem werden die Dokumente auf dem neuesten rechtlichen Stand gehalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von JURA DIREKT.
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