Letztes Jahr meldeten sich zahlreiche Trainer/innen bei uns, die von Anwälten eine Abmahnung erhalten haben, weil sie auf ihrer Website Google-Fonts nutzen würden. Die Begründung: sie würden die Persönlichkeitsrechte der Besucher/innen verletzen, da sie deren IP-Adresse in die USA weiterleiten würden.Eine Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin (Dezember 2022) bekräftigt unsere Vorgehensweise. Zumindest bei einem der Anwälte konnte nachgewiesen werden, dass die "Abmahnopfer" mit Hilfe einer automatisierten Software indentifiziert wurden und somit mangels Person keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte vorliegen könne.
Von 2.418 Personen, die durch den Anwalt K. Lenard aus Berlin abgemahnt wurden, haben laut Angaben der Staatsanwaltschaft rund 2.000 Betroffene gezahlt. 420 haben Anzeige erstattet.Über einen der Anwälte der Trainerversorgung haben wir ein Erwiderungsschreiben formulieren lassen und den Mitgliedern mit erweiterter Mitgliedschaft zur Verfügung gestellt.
Diejenigen, die das Schreiben eingesetzt haben, erhielten von seiten der Abmahnanwälte keine Nachricht mehr. Das ist doch ein Erfolg!
Noch laufen die Untersuchungen, wir sind gespannt auf das Endergebnis.