Seit dem 19. Juni 2026 besteht in Deutschland die gesetzliche Pflicht, einen Widerrufsbutton auf der eigenen Homepage zu platzieren, falls über diese Leistungen oder Waren verkauft werden.
Diese Neuerung bietet Anlass, darüber nachzudenken, was es im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht generell zu bedenken gibt.

Speziell für Coachs, die auch für Privatpersonen tätig sind, ist dies ein heikles Thema. 

Lesen hierzu den Artikel, der speziell für Yogalehrende geschrieben wurde, sich aber inhaltlich übertragn läßt. Gern können Sie ein Webinar für unsere Mitglieder zum Thema besuchen.