Bestimmte beratende Berufsgruppen sind verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen, zum Beispiel Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Steuerberater/innen.Seit Anfang diesen Jahres müssen laut Betreuungsorganisationsgesetz (§§ 23 Abs. 1 Nr.3 BtOG, 10 BtRegV) nun auch Berufsbetreuer/innen eine solche Versicherung nachweisen.
Direkte Links
Haftpflicht
Grundsätzlich ist jeder verpflichtet, für verursachte Personen- oder Sachschäden finanziell aufzukommen.
Weiterlesen
Weiterlesen