Auf der Autobahn oder im Hochseilgarten - ein Unfall ist schnell passiert.

Wer übernimmt die hiermit verbundenen Kosten?

Die medizinische Versorgung wird von der Krankenversicherung übernommen. Der Verdienstausfall kann durch ein Unfalltagegeld aufgefangen werden.

Verschiedene Formen von Krankentagegeldern sind ebenfalls geeignet.

Die Unfallversicherung ist für folgende Bereiche zuständig:

Leistung einer Rente oder einer einmaligen Kapitalleistung, falls in Folge eines Unfalls eine dauerhafte, auch teilweise, Invalidität eintritt. Die Leistung erfolgt in Form einer Kapitalauszahlung und/oder einer Rente.

 


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Übernahme von Kosten in Zusammenhang mit dem Unfall, zum Beispiel:

  • Bergungskosten
  • Druckkammerkosten nach Tauchunfall
  • Kosmetische Operationen
  • Soforthilfeleistungen wie Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen
  • Übernahme der Selbstbeteiligung bei der privaten Krankenversicherung

Ihre individuelle Absicherung können Sie hier berechnen und auch direkt online abschließen.
Haben Sie Fragen? Sie erreichen uns unter 0221/846196-0 oder senden Sie uns eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.